Rechtsprechung
BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 69a StGB; § 55 Abs. 2 StGB
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Festsetzung einer neuen einheitlichen Sperre bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 StGB, § 69a StGB
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Festlegung einer einheitlichen Sperre im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung - IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 69a StGB, § 55 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- rewis.io
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Festlegung einer einheitlichen Sperre im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- rechtsportal.de
StGB § 55 Abs. 2 ; StGB § 69a
Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2015 - 17 KLs 15/14
- BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00
StGB §§ 55 Abs. 2, 69a
Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erneut belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen (BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 320/00, NJW 2000, 3654; OLG Stuttgart VRS 275; OLG Düsseldorf VRS 80, 273;… Fischer StGB 62. Auflage § 69a Rn 27;… Geppert in LK-StGB 12. Auflage § 69a Rn 62), die die alte Sperre gegenstandslos werden lässt. - OLG Düsseldorf, 17.09.1990 - 5 Ss 277/90
Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erneut belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen (BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 320/00, NJW 2000, 3654; OLG Stuttgart VRS 275; OLG Düsseldorf VRS 80, 273;… Fischer StGB 62. Auflage § 69a Rn 27;… Geppert in LK-StGB 12. Auflage § 69a Rn 62), die die alte Sperre gegenstandslos werden lässt.