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   BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15   

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https://dejure.org/2016,11895
BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15 (https://dejure.org/2016,11895)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - 2 StR 471/15 (https://dejure.org/2016,11895)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - 2 StR 471/15 (https://dejure.org/2016,11895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 StGB, § 69a StGB
    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Festlegung einer einheitlichen Sperre im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 69a StGB, § 55 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Festlegung einer einheitlichen Sperre im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 2 ; StGB § 69a
    Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erneut belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen (BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 320/00, NJW 2000, 3654; OLG Stuttgart VRS 275; OLG Düsseldorf VRS 80, 273; Fischer StGB 62. Auflage § 69a Rn 27; Geppert in LK-StGB 12. Auflage § 69a Rn 62), die die alte Sperre gegenstandslos werden lässt.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1990 - 5 Ss 277/90
    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 471/15
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erneut belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen (BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 320/00, NJW 2000, 3654; OLG Stuttgart VRS 275; OLG Düsseldorf VRS 80, 273; Fischer StGB 62. Auflage § 69a Rn 27; Geppert in LK-StGB 12. Auflage § 69a Rn 62), die die alte Sperre gegenstandslos werden lässt.
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